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Leihanhänger GTP400T
Leihanhänger GTP400T
Leihanhänger GTP400T

HzG 2700 kg, Innenmaße 4.120 x 2.100 mm

Leihanhänger GTP400T

  • Nutzlast 2384 kg
  • Res.Rad
  • Auffahrrampen
Tag
€ 84,00
lagernd
inkl. MwSt, zzgl. Versandkosten
Art.-Nr. 3/1128
Produktbeschreibung
Martz

GTP-400 Tandem

  • HzG.: 2.700 kg
  • Eigengewicht ca. 576 kg (ohne Zubehör)
  • Nutzlast ca. 2.124kg
  • Plateau Fläche 4.100 x 2.150 mm

ZUSÄTZLICH:

  • 1 Paar STAHL Auffahrrampen (für den Autotransport geeignet) - unter der Ladefläche gelagert!
  • Windenstand inkl. Seilwinde montiert
  • Stützen links und rechts hinten inkl. Kurbel
  • Radstopper verstellbar
  • Reserverad

Preisliste:

Miete wärend der Öffnungszeiten: 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr                                   € 84,00
Wochenendmiete Freitag 8:00 Uhr bis Montag 08:00 Uhr  / oder Montag bis Donnerstag   € 198,00
1 Woche Montag 8:00 Uhr bis Montag 08:00 Uhr               € 396,00
1 Monat (30 TAGE)                                                         € 660,00


Bei Abholung des Mietanhängers sind mitzubringen:

  • Die Kaution von € 200,00 bei Benützung des Anhängers in Österreich. Die Kaution ist immer im Vorhinein bar zu hinterlegen.
  • Eine Kaution in Höhe von € 460,00 bei Benützung des Anhängers im Ausland. Die Kaution ist immer im Vorhinein in bar zu hinterlegen.
  • Führerschein (hiervon wird eine Kopie gemacht) und Zulassungsschein vom Zugfahrzeug. Um überprüfen zu können ob Sie mit dem Anhänger auch fahren dürfen.
  • Der Gesamte Mietpreis muss im Vorhinein bezahlt werden, in bar oder mit Bankomatkarte.

DIE PÜNKTLICHE RÜCKGABE IST ZWINGEND ERFORDERLICH DA SONST EINE ZUSÄTZLICHE TAGESMIETE VON DER KAUTION ABGERECHNET WIRD!

Sollten Sie den Anhänger nicht pünktlich zurück bringen können, bitten wir Sie uns telefonisch zu kontaktieren!

Ausgabe des Anhängers nur nach vollständiger Bezahlung des Mietpreises und der Kaution. Der Übernehmer haftet für Beschädigung und Diebstahl. Die im Zulassungsschein angegebene Gewichte - Achtung Eigenen Gewicht ohne Aufbauten angegeben! - Sowie die Straßenverkehrsordnung sind einzuhalten. Der Lenker des Zugfahrzeuges muss die richtige Lenkerberechtigung besitzen. Der Vermieter übernimmt keine Haftung! An die Exekutivorgane wird der Lenker bekannt gegeben. Für Schäden am Ladegut übernehmen wir keine Haftung. Für Genehmigungen oder Gefahrengutbefähigungen hat der Mieter zu sorgen. Die Ladung ist vom Mieter lt. Vorschrift zu sichern und eventuell auf Wunsch selbst zu versichern. Vermieten an Dritte ist nicht erlaubt! (Wird als Diebstahl zur Anzeige gebracht). Die Anhänger bleiben immer unser Eigentum! Alle Anhänger werden von uns Ordnungsgemäß und im gereinigten Zustand übergeben. Der Mieter ist daher verpflichtet alle Gegenstände und Verpackungsmaterialien zu entfernen und äußere Verschmutzungen bzw. Schmutz im Anhänger zu beseitigen. Für Beschädigungen im Anhänger haftet der Mieter - die Kosten werden von der Kaution abgezogen! Für Nachreinigung werden € 36,00 von der Kaution einbehalten!

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